Die Satzung regelt die Grundfunktionen einer Aktiengesellschaft und die Verhältnisse zwischen Aktionären und einer Gesellschaft sowie zwischen Aktionären gegeneinander. Ähnlich regelt der Gesellschaftervertrag in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung innere Organisation einer Gesellschaft und die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter. Neben diesen Gründungsurkunden der Kapitalgesellschaften schließen die Aktionäre (bzw. die Gesellschafter) oft sog. Neben-Aktionär-Abkommen (bzw. Neben-Gesellschafter-Abkommen) ab.
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